Freigabe zur Benutzung der Bootseinlassstelle an der Talsperre Bautzen – D01-101
Beitrag erstellt am Freitag, den 2. Dezember 2011Die Bootseinlassstelle des Anglerverbandes “Elbflorenz” Dresden e.V. am Ostufer der Talsperre Bautzen kann ab sofort unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Allgemeinen Bestimmungen zur Benutzung der Bootsrampe zum Einlassen der Boote genutzt werden.
Achtung: Es herrscht im gesamten Bereich der Bootsrampe absolutes Parkverbot. Das Befahren der Uferzonen der Talsperre Bautzen ist verboten. Dazu gehört auch das Verlassen der Bootsrampe mit dem Auto oder mit dem Anhänger rechts- oder linksseitig des Rampenbereiches. Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen werden mit aller Härte geahndet!
