D06-123 Talsperre Quitzdorf – Hinweis zu den Sonderbestimmungen
Beitrag erstellt am Donnerstag, den 3. Mai 2012Die Regelungen im Fangbuch/Erlaubnisschein 2012 zur Beangelung der Talsperre Quitzdorf gelten weiterhin. Dazu sind folgende Hinweise bei der Beangelung der Raubfischarten zu beachten: Barsche dürfen pro Tag maximal 5 Stück (nicht 3) entnommen werden. Im Januar gilt ein generelles Fangverbot für alle Raubfischarten. Das Mindestmaß für Hecht und Zander ist 60 cm. Die Fischart Hecht kann konform der SächsFischVO ab 01. Mai beangelt werden. Die Altregelung im Gewässerverzeichnis des LVSA, dass der Hecht erst zum 01. Juni zum Beangeln frei ist, entfällt.