Sachstand zur Beangelung der Talsperre Quitzdorf (D06-123) – neuer Pächter ab 01.01.2017
Beitrag erstellt am Mittwoch, den 21. Dezember 2016Das Fischereiausübungsrecht der KREBA-Fisch GmbH an der Talsperre Quitzdorf endet am 31.12.2016. Ab 01.01.2017 wird ein neuer Pächter das Fischereiausübungsrecht wahrnehmen. Die im Allgemeinen Fangbuch 2016 integrierten und bis 31.12.2016 gültigen Erlaubnisscheine für die TS Quitzdorf verlieren mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit. Angeln mit dem Quitzdorf-Erlaubnisschein des AVE ist ab 01.01.2017 ist verboten. Der AVE ist bemüht eine weitere Beangelung an der TS Quitzdorf für seine Mitglieder unter vernünftigen, aber vor allem auch sozialverträglichen Bedingungen zu gewährleisten und hat bereits mehrere Verhandlungsrunden dazu geführt. Ein verbindliches Angebot des AVE an den neuen Pächter wurde bereits unterbreitet. Ein Ergebnis und eine Aussage, ob es gelingen wird den Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem neuen Pächter zu gewährleisten wird jedoch nicht vor Januar/Februar 2017 erwartet. Wir bitten unsere Mitglieder trotz der währenden Ungewissheit um Verständnis, vor allem aber um etwas Geduld, um die laufenden Verhandlungen nicht zu gefährden. Eine Information ob und wie es in Quitzdorf für unsere Mitglieder weitergeht veröffentlichen wir schnellstmöglich, sobald konkrete Verhandlungsergebnisse vorliegen.