Rückhaltebecken Göda (D 01-115)
wurde abgelassen im April 2009 – ist voraussichtlich wegen erforderlicher Baumaßnahmen bis zum Sommer 2012 außer Betrieb! für die Beangelung z.Z. gesperrt!
-siehe unter Gewässersperrungen !-
Erwerb der Angelscheine: siehe Seite Gastkarten
Hinweise und Besonderheiten:
Rückhaltebecken Göda D 01 – 115
1. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen / Festlegungen:
- Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen.
- Die Gewässerbereiche an Absperrbauwerken (Mindestabstand 20 m) und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt.
- Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.
Die Dammböschung darf nicht betreten werden.
2. Naturschutzfachliche Einschränkungen / Festlegungen:
- Der Stauwurzelbereich bleibt auf einer Länge von 150 m von einer Beangelung ausgeschlossen (s.Seite 8).
- Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßgaben ist Rechnung zu tragen