Speicherbecken Knappenrode / Knappensee (D 07-137)
Wasserfläche: 277 ha
Achtung: Wasserspiegel ist in Vorbereitung geotechnischer Sanierungsarbeiten bis auf Widerruf um ca. 1,50 m absenkt! Angeln weiterhin bis Ende 2012 möglich!
Anreise:
- Von Süden über die Autobahn A 4 bis Bautzen/West, dann weiter B 96 in Richtung Hoyerswerda
- Von Norden über die Autobahn A 13 bis Großräschen, weiter über B 96 in Richtung Senftenberg, Hoyerswerda, Bautzen
Übernachtung:
Anglerheim vom “Anglerverein 57 Knappensee e.V.”
- Das Anglerheim ist besonders geeignet für Gruppen und befreundete Familien. In 3 Häusern stehen insgesamt 11 Drei- bzw. Vier-Bettzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind einfach eingerichtet.
- Geimeinschaftseinrichtungen:
In jedem Haus befinden sich eine komplett eingerichtete Küche, Waschraum mit Dusche, Veranda mit Essplätzen und ein Fernsehraum (Sat-TV). Toiletten befinden sich zwischen Haus 1 und 2 bzw. im Haus 4. - Vorhanden: Grill, Räucherofen, Kegelbahn, Tischtennisplatte
Ausleihe von: Ruderbooten, Fahrrädern
Verkauf von Angelerlaubnisscheinen! - Preise:
je nach Saison zwischen 10,00 DM und 20,00 DM pro Person und Übernachtung
Willkommen in unserem Anglerheim am Knappensee!
Weitere Informationen:
Anglerverein 57 Knappensee e.V.
Hausmeister Anglerheim: Herr Kmiecik Tel. 03571 41 09 09 oder 0171 9 05 30 24
Vorstand: Herr Ziehe Telefon 03571 41 32 63
Fangmöglichkeiten:
- Aal-, Hecht-, Zander-See
- Es gibt aber auch gute Karpfen-, Schlei- und Weißfischbestände.
- Angeln vom Boot ist möglich, Bootsverleihe sind in Groß-Särchen und Knappenrode.
- Erwerb der Angelscheine: siehe Seite Gastkarten
Hinweise und Besonderheiten:
Staubecken Knappenrode D 07 – 137
1. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen / Festlegungen / Betretungsverbote:
- Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen.
- Der durch Bojen markierte Gewässerbereich am Auslaufbauwerk einschließlich Auslaufgerinne und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt (siehe Seite 40).
- Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.
Verhaltensanforderungen-Knappensee sehr wichtig!
2. Naturschutzfachliche Einschränkungen:
- Die Festlegungen der Verordnung zum LSG „Knappensee” sind zu beachten.
- Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßgaben ist Rechnung zu tragen.
3. Sonstiges:
Die Ausübung der Fischerei erfolgt einvernehmlich mit den Freizeit- und Erholungsnutzern.