Speicherbecken Knappenrode / Knappensee (D 07-137)

Wasserfläche: 277 ha

neu: per 10.06.2013 wurde durch das Sächsische Oberbergamt ein Betretungsverbot für den Knappensee erlassen! Angeln bis auf Widerruf nicht gestattet (siehe Rubrik -Gewässersperrungen-)

Achtung: Wasserspiegel ist in Vorbereitung geotechnischer Sanierungsarbeiten  bis auf Widerruf um ca. 1,50 m absenkt!

Anreise:

  • Von Süden über die Autobahn A 4 bis Bautzen/West, dann weiter B 96 in Richtung Hoyerswerda
  • Von Norden über die Autobahn A 13 bis Großräschen, weiter über B 96 in Richtung Senftenberg, Hoyerswerda, Bautzen

Übernachtung:

Anglerheim vom “Anglerverein 57 Knappensee e.V.”

  • Das Anglerheim ist besonders geeignet für Gruppen und befreundete Familien. In 3 Häusern stehen insgesamt 11 Drei- bzw. Vier-Bettzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind einfach eingerichtet.
  • Geimeinschaftseinrichtungen:
    In jedem Haus befinden sich eine komplett eingerichtete Küche, Waschraum mit Dusche, Veranda mit Essplätzen und ein Fernsehraum (Sat-TV). Toiletten befinden sich zwischen Haus 1 und 2 bzw. im Haus 4.
  • Vorhanden: Grill, Räucherofen, Kegelbahn, Tischtennisplatte
    Ausleihe von: Ruderbooten, Fahrrädern
    Verkauf von Angelerlaubnisscheinen!
  • Preise:
    je nach Saison zwischen 10,00 DM und 20,00 DM pro Person und Übernachtung

Willkommen in unserem Anglerheim am Knappensee!

Weitere Informationen:
Anglerverein 57 Knappensee e.V.
Hausmeister Anglerheim: Herr Kmiecik Tel. 03571 41 09 09 oder 0171 9 05 30 24
Vorstand: Herr Ziehe Telefon 03571 41 32 63

 

Fangmöglichkeiten:

  • Aal-, Hecht-, Zander-See
  • Es gibt aber auch gute Karpfen-, Schlei- und Weißfischbestände.
  • Angeln vom Boot ist möglich, Bootsverleihe sind in Groß-Särchen und Knappenrode.
  • Erwerb der Angelscheine: siehe Seite Gastkarten

Hinweise und Besonderheiten:
Staubecken Knappenrode D 07 – 137

1. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen / Festlegungen / Betretungsverbote:

  • Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen.
  • Der durch Bojen markierte Gewässerbereich am Auslaufbauwerk einschließlich Auslaufgerinne und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt (siehe Seite 40).
  • Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.

Verhaltensanforderungen-Knappensee sehr wichtig!

2. Naturschutzfachliche Einschränkungen:

  • Die Festlegungen der Verordnung zum LSG „Knappensee” sind zu beachten.
  • Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßgaben ist Rechnung zu tragen.

3. Sonstiges:
Die Ausübung der Fischerei erfolgt einvernehmlich mit den Freizeit- und Erholungsnutzern.