Staubecken Oberwartha (D 03-104)
Beangelung gestattet!
Erwerb der Angelscheine: siehe Seite Gastkarten
Hinweise und Besonderheiten:
Staubecken Oberwartha D 03-104
Wasserfläche 30 ha
Achtung: auf Grund der Erfordernisse zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der Ablassvorrichtung am Oberbecken ist der Wasserspiegel um ca. 3,5 m dauerhaft abgesenkt. Unangekündigte Stauspiegelschwankungen sind möglich.
Wasserwirtschaftliche Einschränkungen:
- Die wasserwirtschaftlichen Belange haben grundsätzlich Vorrang vor den fischereilichen Nutzungen. Ein Anspruch des Fischereipächters auf eine bestimmte Stauhöhe besteht nicht.
- Die Gewässerbereiche an den Absperrbauwerken und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt.
- Eisangeln ist verboten.
2. Besondere Vereinbarungen:
- Der gesamte Zulaufkanal sowie der Bereich des Hauptsperrdammes sind für die Ausübung des Angelns gesperrt.
- Die Uferzonen dürfen nur zur Ausübung der Angelfischerei betreten werden.
- Das Aufstellen von Zelten sowie Anlegen von Lagerfeuern und Betreiben von Grillrosten ist untersagt.
- Baden ist im gesamten Bereich, einschließlich der Vorsperre, verboten.
- Das Parken im Uferbereich ist nicht gestattet.
3. Naturschutzfachliche Einschränkungen:
- Zusätzlich sind die im beiliegenden Lageplan markierten Bereiche für eine Beangelung gesperrt.
- Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßgaben ist Rechnung zu tragen.
Der Eigentümer Vatenfall Europe Generation AG & Co. KG hat uns mitgeteilt, dass im Pumpspeicherwerk Oberwartha D 03-104 und Pumpspeicherwerk Niederwartha D 03-105 ab sofort ein Einsatzverbot für ferngesteuerter Hilfsmittel (Futterboote u.ä.) ausgesprochen wird. (ab April 2008)