Stausee Radeburg (D 04-103)

Angeln ab 01.01.2012 wieder gestattet!
Es sind keine fangfähigen Raubfische besetzt worden!
Hauptfangarten: Karpfen; Schleie;

Wasserfläche: 28 ha

Anreise:

  • Von Süden über A 4 zur A 13,
  • Von Norden über die A 13
  • Immer bis zur Abfahrt Radeburg fahren, die Talsperre liegt direkt an der Abfahrt

Übernachtung:

Radeburg-Information der Stadtverwaltung

Fangmöglichkeiten:

  • Karpfen-See
  • Exzellentes Karpfenrevier, aber auch guter Bestand an Hecht, Zander und Aal
  • Erwerb der Angelscheine: siehe Seite Gastkarten

Hinweise und Besonderheiten:
Stausee Radeburg D 04 – 103

1. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen / Festlegungen:

  • Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen.
  • Die Festlegungen der Schutzzonenordnung sind zu beachten.
  • Die durch Bojen markierten Gewässerbereiche an Absperrbauwerken und alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt. Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.

2. Naturschutzfachliche Einschränkungen / Festlegungen:

  • Die im Lageplan gekennzeichneten Bereiche der Stauwurzel soll wegen seiner Bedeutsamkeit für verschiedene Wasservogelarten als Vorrangfläche für den Naturschutz dienen und sind deshalb von der Ausübung der Angelei ausgeschlossen.
  • Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßgaben ist Rechnung zu tragen.

3. Sonstiges:

Die fischereiliche Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich mit den Freitzeit- und Erholungsnutzern.