Talsperre Bautzen (D 01-101)

Wasserfläche 533 ha

Anreise:

  • Von Süden über die Autobahn A 4 bis Bautzen/Ost, dann in Richtung Weißwasser B 156
  • Von Norden bis zur A 4 über die A 13 bis Abfahrt Bautzen (Ost und weiter auf der B 156 bis Burk)

Übernachtung:

Erholungszentrum Bautzen

Fangmöglichkeiten:

  • Zander, Hecht, Aal, Barsch, Wels, Karpfen und Schleie
  • Erwerb der Angelscheine: Siehe Seite Gastkarten

Hinweise und Besonderheiten:
Talsperre Bautzen D 01 – 101

1. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen / Festlegungen:
Gesperrt für die Fischereiausübung sind die mit Bojen in ca. 30 m Abstand von Absperrbauwerken und allen sonstigen Betriebseinrichtungen markierten Gewässerbereiche. Das Uferbetretungsrecht wird in folgenden Bereichen vollständig eingeschränkt:

  • eingezäunte Bereiche der Landestalsperrenverwaltung;
  • Böschungen des Dammes an der Vorsperre Oehna und der Brücke zum Entlastungsbauwerk;
  • Steilufer im Bereich Oehna (von Westseite Vorsperre Damm bis Gelände „Seesport” e.V.)

Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

Folgende Sonderbestimmungen gelten bis auf Widerruf weiter:

  • Mindestmaß für Hecht und Zander wird, abweichend von der Gewässerordnung auf 60 cm Länge erhöht und die Schonzeit ist vom 01.01. bis zum 31.05. jeden Jahres festgelegt.
  • Pro Tag darf nur 1 Exemplar der Art Hecht oder Zander entnommen werden.
  • Das Raubfischangeln darf nur mit künstlichen Ködern (Spinn- und Flugangeln) ausgeübt werden.
  • Die Fischart Blei ist in jedem Fall nach dem Fang dem Gewässer zu entnehmen und durch den Angler zu verwerten.
  • Pro Angeltag dürfen nur 5 Barsche entnommen werden.

2. Naturschutzfachliche Einschränkungen / Festlegungen:

  • Aus naturschutzfachlichen Gründen wurde im Bereich des Westufers eine land- und wasserseitige ständige Sperrzone eingerichtet.
  • Die wasserseitige Sperrung wird durch eine Bojenkette markiert, die im Bereich des Petzberges 30 m vom Ufer verlaufen wird und die Dahlowitzer Bucht vollständig abriegelt. Die Sperrzone beginnt im Süden an der ehemaligen Straße nach Malsitz (beginnend 1. befahrbarer Abzweig hinter Neumalsitz in Richtung Wasserfläche) und endet im Norden nach der Dahlowitzer Bucht.
  • Im Bereich Kohlenstraße/Abzweig Malsitz ist ein Parkplatz anzulegen mit einer Abschrankung. Ab dem Parkplatz sind die Wege nur noch als Rad bzw. Wanderwege zu nutzen.
  • In der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Betreten des Steilufers im Bereich Oehna untersagt.
  • Die fischereiliche Nutzung der Wasserfläche hat so zu erfolgen, dass der wichtigste Gänserastplatz in der Oberlausitz erhalten bleibt. Die fischereiliche Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich mit den Freitzeit- und Erholungsnutzern.

3. Zusätzliche Festlegungen:
Der Zulaufbereich (Dammkrone und Aussichtsplattform) ist ufer- und wasserseitig für die Beangelung gesperrt (Sperrschilder beachten!)