Archiv der Kategorie 'Gewässersperrungen / Beangelungshinweise'

Achtung: Streckeneinteilung zur Beangelung am Löbauer Wasser

Beitrag erstellt am Dienstag, den 24. Januar 2012

Gültige Streckeneinteilung Löbauer Wasser D 01-201 und D 09-201 ab 2010:

  1. rot: Quellbereich bis Querung S 148 Straßenbrücke in Großschweidnitz – rot. Sperrstrecke zum Brutbesatz
  2. grün: Straßenbrücke S 148 in Großschweidnitz stromab bis Straßenbrücke B 178 in Löbau (Länge: 2 km)
  3. Mischgewässer: Straßenbrücke B 178 bis Querung Straßenbrücke K 8683 in Georgewitz (Eingang zur Georgewitzer Skala)
  4. grün: Straßenbrücke K 8683 in Georgewitz durch die Georgewitzer Skala bis Straßenbrücke K8685 bei Oppeln (Länge ca. 3,9 km)
  5. Mischgewässer: von Straßenbrücke K8685 bei Oppeln bis Weißenberg Querung Straßenbrücke S 111 Löbauer Straße
  6. grün: Querung Straßenbrücke S 111 Löbauer Straße durch Wuischke bis OT Gröditz Querung Straßenbrücke nach Löbau (Länge ca. 4,5 km)
  7. Mischgewässer bis Mündung in die Spree bei Guttau

Löbauer-Wasser

Aktuelle Gewässersperrungen, Angelbeschränkungen bzw. Mitteilungen: Stand 19. Januar 2012

Beitrag erstellt am Donnerstag, den 19. Januar 2012

D 01-155 Stausee Sohland - fehlende Hinweise im neuen Gewässerverzeichnis
(ab 2006 gültige gewässerspezifische Beangelungseinschränkungen!)

- der Kahnbetrieb mit Ruderbootbenutzung hat Vorrang vor dem Angeln;
- das Anlegen von Futterplätzen für das Angeln ist nicht gestattet, das Angeln mit Anfütterung im Sinne von Lockfütterung ist erlaubt;
- der Einsatz von Futterbooten für jeglichen Zweck ist verboten; Boots- und Belly-Boot Angeln ist nicht erlaubt;
- aus Sicherheitsgründen ist nur Posenangeln mit max. 5 g Beschwerungsgewicht statthaft;
- das Abstellen von Kfz hat auf den öffentlich ausgewiesenen Parkplätzen zu erfolgen;

Sperrbereiche:
von Ecke Bootsschuppen an der Spreebrücke B 98 ca. 150 m der Uferbereich parallel an der Spree entlang flußabwärts;
von Ecke Bootschuppen beginnend der Uferbereich Richtung Gaststätte bis hinter das Strandgelände;

Hinweise bzw. Korrekturen wegen falscher Angaben im Gewässerverzeichnis (2012-2014)

S. 66 D 06-131 Badeteich Kromlau:
es fehlt der Hinweis: Angeln im Badebereich verboten!

S. 66 D 06-132 Braunsteich Weißwasser
falscher Hinweis zu Badebereich;

richtig: es gilt ein Eisangelverbot sowie “Angeln von der Brücke und im NSG verboten!”
siehe Bild (pdf): Bild Hinweisschild an der Holzbrücke D06-132 Braunsteich

S.66 D 06-134 Große Kaoline Gablenz:
Die Hinweise zu den Angelverboten auf Brücke und im NSG sind falsch; angegebenes Eisangelverbot ist ebenfalls falsch (d. h.  es gibt keine weiteren Festlegungen für dieses Gewässer)

S. 80 D 07-212 Kleine Spree
falsch: von Hermsdorf bis Weisskollm     richtig: von Hermsdorf bis Landesgrenze

S.95 D 10-203 Lachsbach
richtig: das allg. Angelgewässer -Lachsbach- beginnt bei “Wehr Tiefer Grund”; stromauf bis zum Zusammenfluss Sebnitz und Polenz ist der Abschnitt Salmogewässer unter D 10-02 Sebnitz
siehe Bild (pdf): Luftbild: Lachsbach Wehrt Tiefer Grund 1-1000

aktuelle Gewässersperrungen wegen Fischbesatz oder Bauarbeiten:

D 07-108 Schloßteich Pulsnitz - ist abgelassen und leer!

D 09-132 Mittelteich Neugersdorf 14.12. - einschl. 15.01.2012
D 09-133 Kirchteich Neugersdorf 14.12. - einschl. 15.01.2012

(Weiterlesen …)

Bärwalder See - Angeln noch nicht erlaubt

Beitrag erstellt am Donnerstag, den 15. Dezember 2011

 

 

Der Fischereipachtvertrag für den Bärwalder See wurde ab 01.01.2012 für einen Zeitraum von 20 Jahren für unsere Angler gesichert. Das Gewässer ist jedoch ab 01.01.2012 noch nicht für die Beangelung freigegeben, da zurzeit noch Klärungen zur Infrastruktur erfolgen. Die Freigabe erfolgt erst im Laufe des Jahres 2012. 

 

 

Das Angeln am Bärwalder See ist bis zur ausdrücklichen Freigabe durch den Anglerverband “Elbflorenz” Dresden e.V. verboten!  Die Mitteilung über die Freigabe erfolgt über die Vereine im Rahmen der Rundschreiben, über die Zeitschrift Fischer und Angler in Sachsen und im Internet auf unserer Website.