Schließung der AVE-Geschäftsstelle am 16. und 27.05.2022
Aufgrund eines Lehrgangs und des Feiertages (26.05.2022) bleibt die AVE-Geschäftsstelle am Montag, den 16.05.2022 und am Freitag, den 27.05.2022 geschlossen.
Aufgrund eines Lehrgangs und des Feiertages (26.05.2022) bleibt die AVE-Geschäftsstelle am Montag, den 16.05.2022 und am Freitag, den 27.05.2022 geschlossen.
Der Dreiweiberner See ist derzeit noch nicht schiffbar. Eine Befahrung mit Ruderbooten ist jedoch im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauches“ schon möglich.
Alle über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechlichen Genehmigung gemäß § 5 Abs. 3 SächsWG. Eine solche Genehmigung liegt der Gemeinde Lohsa auch im Jahr 2022 vor. Gestattungen zum Befahren des Dreiweiberner See mit elektromotorgetriebenen Booten können auf Antrag erteilt werden.
Unser Verband verwaltet ein Kontingent dieser Gestattungen für die im Landesverband Sächsischer Angler e. V. organisierten Angler. Dazu haben wir alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zu den Nebenbestimmungen der Mastergenehmigung zusammengefasst. Interessierte Mitglieder finden die Informationen und den Antrag unter folgendem Link: hier klicken
ACHTUG: Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist beim Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Straße 1, 01157 Dresden per Post oder per Mail an anne.schoefer-rothe@anglerverband-sachsen.de einzureichen.
Das für die Fischerei zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat uns mitgeteilt, dass es erneut zu Verzögerungen bzgl. des Inkrafttretens der novellierten Fischereiverordnung kommt, welche ursprünglich mit Beginn des Jahres 2022 Inkrafttreten sollte.
Problematisch ist dieser Umstand, da derzeit formell noch die alte Verordnung gilt und noch nicht die aktualisierten Regelungen, welche bereits in den Fangbüchern/Erlaubnisscheinen für 2022 abgedruckt sind. Ärgerlich ist dieser Umstand, da der Landesverband den Druck der neuen Verordnungsregelungen im Erlaubnisschein 2022 mit dem SMEKUL im letzten Jahr abgestimmt hatte und die Verzögerung des Inkrafttretens uns Anglern schlimmstenfalls auf die Füße fällt.
Wir bleiben dran und hoffen, dass das SMEKUL nun zügig die inhaltlich fertigen Neuregelungen der SächsFischVO in Kraft setzt, damit alle Mitglieder wieder eine Rechtssicherheit haben.
Aktuelle Konfliktpunkte am Angelgewässer sind derzeit vorallem folgende Regelungen:
– Schonzeit Regenbogenforelle:
bisher (gilt jetzt): Schonzeit 01.10.-30.04.
zukünftig: Schonzeit nur in Fließgewässern
– Hegenennutzung in freigegebenen Gewässern:
bisher (gilt jetzt): eine Hegene darf bis zu fünf Anbissstellen haben
zukünftig: Es darf gleichzeitig mit zwei Hegenen mit insgesamt maximal sechs Anbissstellen gefischt werden.
Sobald das SMEKUL uns über das Inkrafttreten in Kenntnis setzt, werden wir darüber informieren! Im Anhang sind noch einmal alle für die Angelfischerei relevanten Änderungen aufgeführt, welche erst mit Inkrafttreten rechtskräftig werden (Auszug aus F&A 04/2021; PDF).
Die Geschäftsstelle des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. bleibt vom 20.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 geschlossen.
Unsere Mitarbeiter sind ab dem 03.01.2022 zu den Geschäftszeiten gern wieder für Sie erreichbar.
Hinweis: In dringenden und nicht aufschiebaren Fällen, wie zum Beispiel ein Fischsterben, bitten wir in dieser Zeit um die Kontaktierung per E-Mail an rene.haese@anglerverband-sachsen.de unter dem Betreff „DRINGEND – RÜCKRUF“ und unter Angabe des Themas. Weiterhin benennen Sie uns in dieser E-Mail bitten einen Ansprechpartner sowie eine Telefonnummer unter der wir Sie zurückrufen können.
29.11.2021
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2022 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, räumt uns das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) dankenswerterweise auch dieses Jahr nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung ein:
Da wir zuletzt wiederholt unvollständig und falsch ausgefüllte Anträge zur Befahrung Dreiweiberner Sees mit elektromotorbetriebenem Wasserfahrzeug erhalten haben, weisen wir hiermit nochmals gesondert auf Folgendes hin:
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V.
Frau Anne Schöfer-Rothe
Rennersdorfer Straße 1
01157 Dresden
E-Mail: anne.schoefer-rothe@anglerverband-sachsen.de
Unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet. Weiterhin beachten Sie bitte, dass wir Ihnen die Genehmigung erst zukommen lassen, wenn wir den Geldeingang auf unserem Konto verzeichnen können (siehe auch Seite 2 der Mitgliederinformation).
Links:
Im Moment ist noch nicht klar, ab wann wieder Vorbereitungslehrgänge zur Fischereischeinprüfung durchgeführt werden können. Insbesondere sind davon auch Kinder und Jugendliche betroffen, die in diesem Jahr 16 Jahre alt werden und damit dann mit ihrem Jugendfischereischein nicht mehr angeln dürfen. Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. hat beim zuständigen Ministerium angefragt, ob die Gültigkeit der Jugendfischereischeine in diesem Fall über den 16. Geburtstag hinaus verlängert werden kann. Unsere Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Jugendfischereischeininhaber bei Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Angelverein auch ohne Vorbereitungslehrgang eine Prüfungszulassung bekommen können. D. h. alle Jugendliche mit Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Verein können sich nach ihrem 14. Geburtstag und bis vor dem 16. Geburtstag zur Prüfung anmelden. Nach dem 16. Geburtstag ist eine Anmeldung dann nicht mehr möglich. Die Anmeldung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Anglerverbände in Dresden, Leipzig und Neukirchen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Kopie Mitgliedsbuch Verein (Beitragsnachweis 2019, 2020 und 2021)
– Kopie gültiger Jugendfischereischein
– Kopie Personaldokument
– ausgefüllter Antrag Ersterwerb Fischereischein (siehe weiterführende Informationen)
– farbiges, aktuelles Passbild
Prüfungen bei der DEKRA finden derzeit statt. Ein erfolgreicher Prüfungsabschluss ist mit Unterstützung des Vereins, intensivem Selbststudium und der im Netz verfügbaren Probeprüfung mit viel Fleiß möglich.
Ansprechpartner Anglerverbände:
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V. – Frau Stilec (Tel. 0351-438 784 90)