Quitzdorf – Angeln ab 31.10.2020 wieder möglich
Seit 31.10.2020 ist die Talsperre Quitzdorf wieder zum Angeln freigegeben. Einzelheiten zu den Bedingungen und zu den Preisen für Erlaubnisscheine finden Sie auf der Website der Forellen- und Lachszucht Ermisch.
Vollständiger Abstau im Jahr 2019 geplant
Im Rahmen einer Pressemitteilung der Landestalsperrenverwaltungdes Freistaates Sachsen vom 08.02.2019 wurden wir über die geplante Entleerung der Talsperre Quitzdorf informiert. Informationen des Fischereiausübungsberechtigten, u.a. über veränderte Beangelungsbedingungen, finden Sie direkt auf der Website der Forellen- und Lachszucht Ermisch.
Unser Verband ist an der Talsperre Quitzdorf nicht fischereiausübungsberechtigt und somit keinem unmittelbaren Handlungszwang erlegen, der auf einer gesetzlichen bzw. vertraglichen Grundlage beruht. Da wir als Verband jedoch Gewässer als „Unter- und Oberlieger“ fischereilich bewirtschaften, gibt es bei uns vor allem aus tierseuchenrechtlicher Sicht viele klärungsrelevante Fragen, welche wir im Rahmen einer Anfrage vom 13.02.2019 im Rahmen unserer Mitgliedschaft an die Sächsische Tierseuchenkasse gerichtet haben. Aus dem Antwortschreiben vom 15.02.2019 geht hervor, dass durch die beteiligten Behörden ein seuchenhygienisches und tierschutzgemäßes Konzept erarbeitet werden soll. Die von uns gestellten Fragen sollen in das Konzept einfließen.
Bis zur finalen Klärung der gestellten Fragen und der Übermittlung eines fundierten Gesamtkonzeptes der Zuständigen an uns, welches für unsere Gewässer und den darin befindlichen Fischbestand alle möglichen Risiken ausschließt, können wir keine weiteren Entscheidungen auf unseren Verband bezogen treffen.
Darüber hinaus gelten für unsere Mitglieder folgende Verhaltensanforderungen:
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Ein Umsetzen von Fischen aus der Talsperre Quitzdorf als Besatzmaterial für unsere Angelgewässer darf durch unsere Mitglieder aus rechtlicher und seuchenhygienischer Sicht nicht erfolgen.
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Es existiert kein Versicherungsschutz des Verbandes bei der Teilnahme von Mitgliedern an Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen einer Fremdfirma stehen.
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Erlaubnisvertragserwerb für die Talsperre Quitzdorf
Seit dem Jahr 2017 ist die Forellen- und Lachszucht Ermisch Pächter des Fischereiausübungsrechtes an der Talsperre Quitzdorf. Zum Beangeln wird ein gesonderter Erlaubnisvertrag benötigt. Das Angeln mit dem Allgemeinen Erlaubnisschein unseres Verbandes ist nicht erlaubt!
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Der Anglerverband „Elbflorenz” Dresden e.V. organisiert die Mitgliedsvereine im Regierungsbezirk Dresden seit Gründung des Bezirksfachausschusses Dresden des Deutschen Anglerverbandes